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Genetics - newsprcd-PRA - die rechtliche SituationSeit Erteilung des Patents für die Mutation zum Nachweis der prdc-PRA hat sich die rechtliche Lage für die Durchführung der Untersuchungen verändert. Da immernoch vielfach Unsicherheiten bei Einsendern bestehen, wollen wir die Situation kurz darstellen.Patenthalter des in Europa rechtskräftigen Patents ist Optigen in den USA. Damit sind zunächst alle Proben in die USA zu verschicken - das kann z.B. über LABOKLIN oder aber direkt erfolgen. Aufgrund eigenständiger Forschungsaktivitäten beseht eine rechtskräftige Erlaubnis zur Testung bei unserem französischen Partnerlabor. Die unterschiedlichen Preise, die für die beiden Untersuchungsmöglichkeiten in Rechnung gestellt werden müssen teilen wir auf Anfrage gerne mit.Andere, als diese beiden Untersuchungsmöglichkeiten, verletzen das Patentrecht, sind illegal, und können auch für einen Probeneinsender rechliche Konsequenzen haben.
vom 26.04.2009
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